Dokumente / Formulare / Kursanmeldung online
Ansprechpartner
Steffen Müller
Tel: 034203/49-180
ausbildung@drk-leipzig-land.de
Schulstraße 15
04442 Zwenkau
Lehrgangstypen
Bitte berücksichtigen Sie folgende Informationen zu den Lehrgangstypen:
Führerscheinbewerber aller Klassen A, B, M benötigen einen Lehrgang Erste Hilfe (EH) oder EH (SZ). |
Die Grundausbildung betrieblicher Ersthelfer findet im Erste-Hilfe-Grundlehrgang EH (SZ) oder im Ersthelferlehrgang EH statt. |
Die Trainingslehrgänge für Ersthelfer bzw. Erste Hilfe sind mit Erste-Hilfe-Training (EHT) gekennzeichnet. |
Erste-Hilfe-Lehrgänge am Kind bzw. Trainingslehrgänge für Erzieher werden nach Rücksprache mit der Ausbildungsstelle separat oder in die Ersthelfer(trainings)lehrgänge integriert angeboten. |
Kostenträger
Folgende Kostenträger sind möglich:
- Selbstzahler: Voraussetzung für die Teilnahme als Selbstzahler ist, dass Sie die Lehrgangsgebühr in Höhe von 50,00 € bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn unter Angabe der Lehrgangsnummer und des Namens auf unser Konto:
DRK Kreisverband Leipzig-Land e.V.
IBAN: DE 05 860 205 00 000 35 63 500
BIC: BFS WDE 33 LPZ (Bank für Sozialwirtschaft)
überwiesen haben. Bitte bringen Sie eine Kopie des Einzahlungsbeleges als Zahlungsbestätigung mit und übergeben diese bei Nachfrage dem Lehrgangsleiter.
- Firma: Firma zahlt bar bzw. erhält eine Rechnung
- BG: Bitte bringen Sie als BG-Teilnehmer die BG-Liste im Original vollständig ausgefüllt mit. Bei Unfallkassen benötigen wir die Bestätigung der Unfallkasse ebenfalls im Original. (> siehe Downloadbereich am Ende der Seite)
Firmenlehrgänge
Sie möchten dass wir einen Lehrgang in Ihrem Unternehmen halten? Ab 15 Kursteilnehmern kommen wir gerne zu Ihnen und führen die gewünschte Schulung durch.
Bitte fragen Sie mit beiligendem Formular bei uns an!
Dokumente
Für die betriebliche Aus- und Fortbildung benötigen wir zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften folgende Formulare am Lehrgangstag im Original, welche Sie hier herunterladen können:
- Formular Berufsgenossenschaft (wird mit Originalunterschriften benötigt)
- Antrag für Kindertagesstätten bei der Unfallkasse (neu ab 1.08.2019)
- Antrag für Schulen bei der Unfallkasse
- Antrag für Städte und Gemeinden bei der Unfallkasse
- Zu Ihrer Information: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Achtung, für alle Mitgliedsunternehmen der BG für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege haben sich zum 01.08. die Anmeldungs- und Abrechnungsmodalitäten geändert
Jeder Teilnehmer muss im Vorfeld durch die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes bestätigt werden. Die bestätigte Kostenübernahme ist am Kurstag im Original vorzulegen. Sollte für Teilnehmer keine Kostenübernahme vorliegen, müssen wir dem Unternehmen die Teilnehmer in Rechnung stellen.
Das aktuelle Formular finden Sie auf der Internetseite der Unfallkasse und auf unserer Dokumentenseite.