Führerscheinbewerber aller Klassen A, B, M benötigen einen Lehrgang Erste Hilfe (EH) oder EH (SZ). |
Die Grundausbildung betrieblicher Ersthelfer findet im Erste-Hilfe-Grundlehrgang EH (SZ) oder im Ersthelferlehrgang EH statt. |
Die Trainingslehrgänge für Ersthelfer bzw. Erste Hilfe sind mit Erste-Hilfe-Training (EHT) gekennzeichnet. |
Erste-Hilfe-Lehrgänge am Kind bzw. Trainingslehrgänge für Erzieher werden nach Rücksprache mit der Ausbildungsstelle separat oder in die Ersthelfer(trainings)lehrgänge integriert angeboten. |
Folgende Kostenträger sind möglich:
Sie möchten dass wir einen Lehrgang in Ihrem Unternehmen halten? Ab 15 Kursteilnehmern kommen wir gerne zu Ihnen und führen die gewünschte Schulung durch.
Bitte fragen Sie mit beiligendem Formular bei uns an!
Für die betriebliche Aus- und Fortbildung benötigen wir zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften folgende Formulare am Lehrgangstag im Original, welche Sie hier herunterladen können:
Jeder Teilnehmer muss im Vorfeld durch die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes bestätigt werden. Die bestätigte Kostenübernahme ist am Kurstag im Original vorzulegen. Sollte für Teilnehmer keine Kostenübernahme vorliegen, müssen wir dem Unternehmen die Teilnehmer in Rechnung stellen.
Das aktuelle Formular finden Sie auf der Internetseite der Unfallkasse und auf unserer Dokumentenseite.