Mit den Berufsgenossenschaften wird direkt abgerechnet. Dieser Lehrgang entspricht dem Ersthelfertraining, welches für Ersthelfer der Betriebe innerhalb von 24 Monaten absolviert werden muss. Er dient auch als Auffrischung für alle Inhaber des Erste-Hilfe-Scheines.
Auf Anfrage wird dieser Lehrgang auch als Erste-Hilfe-Training Kindernotfälle für Erzieher modifiziert.
>> Dokumente / Formulare zum Download
Achtung, für alle Mitgliedsunternehmen der BG für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege
Bitte melden Sie Ihre Teilnehmer bei der BGW unter dem Link an und geben Sie den Teilnehmern das bestätigte und unterschriebene Formular im Original mit. Sollte für Teilnehmer keine Kostenübernahmeerklärung vorliegen, müssen wir dem Unternehmen die Teilnehmer in Rechnung stellen.
*Mit der elektronischen Kursanmeldung geht die Speicherung und Verarbeitung personenbezogenen Daten einher. Genauere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Jeder Teilnehmer muss im Vorfeld durch die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes bestätigt werden. Die bestätigte Kostenübernahme ist am Kurstag im Original vorzulegen. Sollte für Teilnehmer keine Kostenübernahme vorliegen, müssen wir dem Unternehmen die Teilnehmer in Rechnung stellen.
Das aktuelle Formular finden Sie auf der Internetseite der Unfallkasse und auf unserer Dokumentenseite.